Aktualisierung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für einige Stoffe, die am 1. März 2018 in Kraft getreten sind

Die harmonisierte Einstufung (CLH) einiger Stoffe oder die Überarbeitung ihrer bestehenden Einstufung wird ab dem 1. März 2018 gemäß der neunten Anpassung an den technischen Fortschritt (Verordnung EU 2016/1179) gesetzlich angewandt. Zu den betroffenen Substanzen gehören Blei (massiv und in Pulverform) und einige Rodentizide.

Durch diese Anpassung wird Tabelle 3.2 gestrichen, die die harmonisierte Einstufung nach der Gefahrstoffrichtlinie enthält.