Die wichtigsten Datenbanken auf einer Seite

Auf dieser Seite finden Sie eine Liste von Datenbanken für allgemeine Informationszwecke, aber auch um zu überprüfen, ob Ihr Stoff sich in regulatorischer Überprüfung befindet.In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Datenbanken aufgelistet und es wird erläutert, auf was sich der Link bezieht und welche Informationen gefunden werden können.

Diese Liste ist nicht erschöpfend und enthält nur die wichtigsten Datenbanken mit Relevanz für REACH und CLP.

ECHA CHEM

Die Datenbanken, die unter der Überschrift allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind nicht unmittelbar relevant für mögliche Substitutionsaktivitäten, bieten jedoch einen guten Ausgangspunkt für die Suche nach Informationen zu Chemikalien. Die Suchmaschine ECHA CHEM kann mit dem Namen der Chemikalie durchsucht werden, wird aber besser mit numerischen Identifikatoren wie der CAS- oder der EG-Nummer des Stoffes durchsucht.
Als Suchausgabe erscheint eine sogenannte "Infocard", welche die relevantesten Informationen enthält, wie die Gefahreneinstufung und -kennzeichnung, die Besorgnis erregenden Stoffeigenschaften, oder die Vorschriften und regulatorischen Aktivitäten die in Bezug auf den gesuchten Stoff von Bedeutung sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Diese übersichtliche Darstellung der relevanten Informationen über den Stoff ist eine Zusammenfassung aller wichtigen Informationen in einfachem Englisch.
Das Kurzprofil [brief profile], das beim Klicken auf das kleine Symbol (BP) angezeigt wird, liefert Ihnen zusätzliche Informationen über Wirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalie.

EG-Verzeichnis

ECHA Infocards
Brief profile

Liste der registrierten Stoffe

 

Die Informationen in der Datenbank wurden von Unternehmen in ihren REACH-Registrierungsdossiers bereitgestellt. Eine Vielzahl von Informationen zu den Stoffen, die Unternehmen herstellen oder importieren, können hier gefunden werden: ihre gefährlichen Eigenschaften, ihre Einstufung und Kennzeichnung, und Informationen für die sichere Verwendung des Stoffes.
Die letzte Frist für die Registrierung von Phase-in-Stoffen in der unteren Tonnage von über 1 Tonne bis 100 Tonnen wird im Mai 2018 auslaufen. Aber auch nach dieser Frist besteht Registrierungspflicht (insbesondere Nicht-Phase-In Stoffe oder z.B. Phase-In Stoffe welche die nächste Mengenschwelle erreicht haben).

CoRAP (Community Rolling Action Plan)

 

 

Der CoRAP ist die Liste der registrierten Stoffe, die für eine Stoffbewertung ausgewählt wurden. Stoffe werden ausgewählt, wenn Bedenken hinsichtlich eines möglichen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen.
Jedes Jahr werden neue Stoffe hinzugefügt wobei die Priorisierung von Stoffen risikobasiert ist. In vielen Fällen beziehen sich die anfänglichen Bedenken auf mögliche Persistenz, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität (PBT), endokrine Eigenschaften oder Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität; in Kombination mit einer weit verbreiteten Verwendung oder einer Verwendung durch Verbraucher.
Im Allgemeinen deckt die Verwendung dieser Stoffe verschiedene Bereiche ab und konzentriert sich nicht auf bestimmte industrielle, gewerbliche oder Verbraucheranwendungen.

PACT – RMOA and hazard assessment activities

Das Public Activities Coordination Tool (PACT) listet alle Stoffe auf, für die eine informelle Gefährdungsbeurteilung oder eine Risiko-Management-Optionen-Analyse (RMOA) entwickelt oder abgeschlossen wurde, um mögliche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu identifizieren.
Die Aufnahme eines Stoffes in die PACT-Liste kann als eine sehr frühe Warnung für Unternehmen angesehen werden, die es ihnen ermöglicht, sich rechtzeitig auf mögliche zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Die RMOA und PACT sind Instrumente zur Umsetzung der sogenannten „SVHC Roadmap“ der EU Kommission.

Verzeichnis der Absichtserklärungen für SVHC

Die ECHA (auf Antrag der Kommission) oder die Mitgliedstaaten können Dossiers für die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und die Aufnahme in die Kandidatenliste für die Zulassung vorbereiten - ein Eintrag in diesem Verzeichnis kann als eine frühe Warnung angesehen werden.

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste)

Stoffe, die als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert wurden, sind in der sogenannten Kandidatenliste für die Zulassung enthalten. Stoffe können gemäß den Kriterien von Artikel 57a-f REACH als SVHC identifiziert werden, d.h. karzinogen, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend (CMR), persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent oder sehr bioakkumulierbar (vPvB), oder Eigenschaften haben, die zu ähnlich großer Besorgnis Anlass geben, z.b. endokrine Eigenschaften.
Gemäß der SVHC-Roadmap der Kommission sollen bis zum Jahr 2020 alle bekannten und relevanten SVHC identifiziert werden, und dazu können auch Stoffe gehören, die bisher weniger reguliert sind, z.B. sensibilisierende Stoffe (insbesondere Inhalationsallergene). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA zu möglicherweise besorgniserregenden Stoffen. SVHC, die auf der Kandidatenliste stehen, können weiterhin verwendet werden, aber ihre Aufnahme hat bereits Konsequenzen für Unternehmen.

Informationen über Stoffe auf der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen enthalten sind

Produzenten und Importeure müssen der ECHA die in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, melden, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Stoff liegt in ihren entsprechenden Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) vor.
  • Der Stoff ist in den entsprechenden Erzeugnissen in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr enthalten.

Die Unternehmen haben ihre Stoffe innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme der Stoffe in die Kandidatenliste anzumelden.

Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Frühere Empfehlungen

Die REACH-Verordnung verlangt, dass die ECHA aus der "Kandidatenliste" prioritäre Stoffe auswählt, die in Anhang XIV von REACH aufgenommen werden sollen (die "Zulassungsliste"). Zu diesem Zwecke veröffentlicht die ECHA regelmäßig Anhang XIV-Aufnahmeempfehlungen mit den entsprechenden Anhang XIV-Einträgen (d.h. Übergangsregelungen und gegebenenfalls Ausnahmen und Überprüfungszeiträume) für diese Stoffe an die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten.

Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV REACH)

 

Nachdem ein Stoff als SVHC identifiziert wurde, und in der Kandidatenliste geführt ist, kann dieser in Anhang XIV REACH (Zulassungsliste) aufgenommen werden und somit unter die Zulassungspflicht fallen. Wenn ein SVHC in die Zulassungsliste aufgenommen wird, können Unternehmen einen Antrag an die ECHA richten, um eine Genehmigung (Zulassung) für bestimmte Verwendungen zu erhalten. Ohne erteilte Zulassung darf die Chemikalie nicht mehr nach dem sogenannten „Sunset Date“ verwendet werden. Ziel der REACH-Zulassung ist es, SVHC schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Eine Zulassung wird auf Empfehlung der ECHA Ausschüsse RAC und SEAC (siehe verabschiedete Stellungnahmen) von der EU Kommission erteilt.

Zulassungsanträge – laufende Konsultation

Wenn ein SVHC Stoff in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen wird, dürfen Unternehmen den Stoff nur verwenden, wenn ein Antrag auf Zulassung bei der ECHA gestellt wurde, und die Zulassung von der Kommission erteilt wurde.
Der Prozess des Antrags auf Zulassung umfasst eine öffentliche Konsultation die acht Wochen dauert. Jedermann kann Informationen über alternative Stoffe oder Technologien für die beantragte Verwendung von SVHC in Anhang XIV bereitstellen.
Unternehmen, die nach Alternativen zu diesen besonders besorgniserregenden Stoffen suchen, können die eingereichten Zulassungsanträge, einschließlich der darin enthaltenen einer Analyse der Alternativen, einsehen.

Verabschiedete Stellungnahmen und bisherige Konsultationen zu Zulassungsanträgen

ECHAs Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) bewertet den eingereichten Zulassungsantrag und beschreibt die Risiko- und Risikomanagementmaßnahmen im Zusammenhang mit der fortgesetzten Verwendung eines nach Anhang XIV gelisteten SVHC. Dies beinhaltet die Bewertung von Stellungnahmen Dritter und die Risiken möglicher alternativer Stoffe und Technologien.
Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA, der SEAC, bewertet die sozioökonomischen Auswirkungen der Weiterverwendung und des Nichtverwendungsszenarios, die mit einem Antrag auf Zulassung für die Verwendung eines Stoffes eingereicht wurden.
Über diesen Link finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von RAC und SEAC.

© Copyright European Chemicals Agency (ECHA)

Quelle: ECHA Leitlinie "Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen"

Verzeichnis der Absichtserklärungen für Beschränkungen

 

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (MSCA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) können auf Ersuchen der Kommission einen offiziellen Vorschlag (REACH-Anhang-XV-Dossiers) für Beschränkungen und Aufnahme in REACH Annex XVII (Liste der REACH Beschränkungen) erstellen.
Ziel des öffentlichen Verzeichnis der Absichtserklärungen ist es Interessierte auf die Stoffe aufmerksam zu machen, für die ein Beschränkungsdossier vorbereitet wird, oder das schon eingereicht wurde – ein Eintrag in diesem Verzeichnis kann als eine frühe Warnung angesehen werden.

Verabschiedete Stellungnahmen zu Beschränkungsvorschlägen

Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, der RAC, bewertet, ob die vorgeschlagene Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung eines Stoffes geeignet ist, das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu angemessen kontrollieren. Dies beinhaltet die Bewertung von Stellungnahmen Dritter.
Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse der ECHA, der SEAC, bewertet die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung des Stoffes. Dies beinhaltet die Bewertung von Stellungnahmen und sozioökonomischen Analysen Dritter.

Liste der Beschränkungen (Anhang XVII REACH)

Wenn ein Stoff ein unannehmbares Risiko darstellt, das EU-weit addressiert werden muss, kann ein Mitgliedsstaat oder die ECHA (auf Ersuchen der Kommission) eine Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung dieses betreffenden Stoffes vorschlagen.

Einstufungs- und Kennzeichnungs-Verzeichnis

Diese Datenbank (C&L Inventory) enthält CLP-Einstufungs- und -Kennzeichnungsinformationen (Classification & Labelling) zu gemeldeten und registrierten Stoffen, die von Herstellern oder Importeuren übermittelt wurden (gelb hinterlegt). Es enthält auch die Liste der harmonisierten (rechtsverbindlichen) Einstufungen aus Anhang VI CLP (blau hinterlegt).
Die besonders besorgniserregende Gefahren (Kanzerogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität (CMR) und Inhalationsallergene) und fallweise auch andere Stoffeigenschaften werden in der gesamten EU harmonisiert für Industriechemikalien eingestuft, um ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten.
Es sollte betont werden, dass jeder Hersteller oder Importeur eines Stoffes diesen Stoff unabhängig von seiner Menge melden muss, wenn er die Einstufungskriterien als gefährlich erfüllt. Außerdem müssen Importeure ein eingeführtes Gemisch melden, dass einen Stoff enthält, der als gefährlich eingestuft ist und sich oberhalb der jeweiligen Konzentrationsgrenze befindet, wodurch das Gemisch gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich einzustufen ist. Hat ein Hersteller oder Importeur bereits ein Registrierungsdossier nach REACH für einen Stoff eingereicht, muss er keine separate C&L-Meldung einreichen, da die für die Meldung angeforderten Informationen bereits im Registrierungsdossier bereitgestellt wurden.

Verzeichnis der Absichtserklärungen für harmonisierte Einstufungen

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (MSCA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) können auf Ersuchen der Kommission einen offiziellen Vorschlag (REACH-Anhang-XV-Dossiers) für eine harmonisierte Einstufung erstellen.
Ziel des öffentlichen Verzeichnis der Absichtserklärungen ist es interessierte Kreise auf die Stoffe aufmerksam zu machen, für die ein Einstufungsdossier vorbereitet wird oder das schon eingereicht wurde – ein Eintrag in diesem Verzeichnis kann als eine frühe Warnung angesehen werden.

Verabschiedete Stellungnahmen des Ausschuss für Risikobeurteilung zu harmonisierten Einstufungen

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) prüft die Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) und erstellt eine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen harmonisierten Einstufung von Stoffen für die EU Kommission. Die Stellungnahme zum CLH-Vorschlag muss vom RAC innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt eines CLH-Dossiers verabschiedet werden. In diesem Zeitraum findet eine öffentliche Konsultation statt und Interessensvertreter können Stellung beziehen.
Die EU Kommission kann basierend auf der RAC Stellungnahme über eine Anpassung an den Wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) eine Aufnahme der CLH in Anhang VI CLP veranlassen.

© Copyright European Chemicals Agency (ECHA)

Quelle: ECHA Webseite über Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Datenbanken und Tools, die für die Erstverifizierung verwendet werden können. Diese stammen von externen Anbietern. Die folgende Liste dient ausschließlich zu Informationszwecken und unterliegt nicht der offiziellen Validierung durch den REACH & CLP Helpdesk Luxembourg.

RISCTOX Datenbank über giftige und gefährliche Stoffe

RISCTOX ist eine Datenbank von gefährlichen Stoffen die vom spanischen Gewerkschaftsinstitut ISTAS entwickelt wurde, vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Auftrag gegeben und vom Europäischen Umweltbüro (EEB) unterstützt wird, um Informationen bereitzustellen über identifizierte Gesundheits- und Umweltrisiken, die durch am Arbeitsplatz verwendete Chemikalien verursacht werden.
Die Datenbank ermöglicht durch eine Stoffsuche, auf Datenkarten von 100.000 Chemikalien zuzugreifen, die die Einstufung und Kennzeichnung, Hauptverwendungen am Arbeitsplatz und Berufskrankheiten angeben. Es bietet auch Hintergrundinformationen über intrinsische Stoffeigenschaften, relevante Gesetzgebung und Listen von relevanten Stoffen, z.B. Listen für Karzinogene und Mutagene, PBT / vPvB-Stoffe oder potentielle endokrine Disruptoren. Das Tool bietet auch Listen zu derzeit weniger regulierten Stoffen wie Allergenen und Neurotoxinen. Diese Listen sind keine offiziellen Listen und haben keine Rechtsgültigkeit und regulatorische Konsequenzen.

SIN - Substitute It Now List Datenbank

Die SIN (Substitute It Now!) Liste ist ein NGO-Projekt, das die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere Alternativen fördert. Die aktuelle SIN-Liste besteht aus 913 Chemikalien, die ChemSec aufgrund der Kriterien der EU-Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend eingestuft hat. Die SIN Liste ist keine offizielle Liste und hat keine Rechtsgültigkeit und regulatorische Konsequenzen.

Gewerkschaftsprioritätsliste (Trade Union Priority List)

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat die Gewerkschaftsprioritätsliste (TUPL) erstellt, welche in Version 2.0 Informationen über 334 Stoffe oder Stoffgruppen enthält, die nach Priorität geordnet sind, und die Priorität für die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste und möglicherweise in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) haben sollten. Die TUPL ist keine offizielle Liste und hat keine Rechtsgültigkeit und regulatorische Konsequenzen.

SUBSPORT - Substitution Support Portal

SUBSPORT ist eine kostenlose, mehrsprachige Plattform für den Austausch von Informationen zu alternativen Stoffen und Technologien sowie Tools und Anleitungen für die Stoffbewertung und das Substitutionsmanagement.
Das Portal enthält eine Datenbank zu eingeschränkten und prioritären Stoffen sowie eine Falldatenbank zu Substitutionsbeispielen.

OECD Toolbox zur Bewertung von Alternativen und Substitution

Die OECD hat eine Toolbox zur Substitution und Alternativenbewertung mit dem Ziel geschaffen, die Entscheidungsfindung für die Substitution von gefährlichen Chemikalien zu unterstützen. Die OECD-Toolbox kann als Zusammenstellung von Ressourcen beschrieben werden, die für die Substitution von Chemikalien und die Bewertung möglicher Alternativen relevant sind. Die Schnittstelle der Toolbox umfasst vier Ressourcen, die von einer „Alternative Assessment Tool Selector“ bis hin zu einer Liste von Vorschriften und Beschränkungen in den OECD-Mitgliedsländern reichen, und kann als treibende Kraft bei der Suche nach einer geeigneten Alternative angesehen werden.

OECD eChemPortal

Sie können weitere Informationen zu chemischen Stoffen und Stoffgruppen in dem OECD eChem Portal finden.