Die wichtigsten Datenbanken auf einer Seite
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste von Datenbanken für allgemeine Informationszwecke, aber auch um zu überprüfen, ob Ihr Stoff sich in regulatorischer Überprüfung befindet.In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Datenbanken aufgelistet und es wird erläutert, auf was sich der Link bezieht und welche Informationen gefunden werden können.
Diese Liste ist nicht erschöpfend und enthält nur die wichtigsten Datenbanken mit Relevanz für REACH und CLP.
Allgemeine Informationen
Die Datenbanken, die unter der Überschrift allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind nicht unmittelbar relevant für mögliche Substitutionsaktivitäten, bieten jedoch einen guten Ausgangspunkt für die Suche nach Informationen zu Chemikalien. Die Suchmaschine ECHA CHEM kann mit dem Namen der Chemikalie durchsucht werden, wird aber besser mit numerischen Identifikatoren wie der CAS- oder der EG-Nummer des Stoffes durchsucht. | |
ECHA Infocards |
REACH – Registrierung
Liste der registrierten Stoffe
| Die Informationen in der Datenbank wurden von Unternehmen in ihren REACH-Registrierungsdossiers bereitgestellt. Eine Vielzahl von Informationen zu den Stoffen, die Unternehmen herstellen oder importieren, können hier gefunden werden: ihre gefährlichen Eigenschaften, ihre Einstufung und Kennzeichnung, und Informationen für die sichere Verwendung des Stoffes. |
REACH – Bewertung
CoRAP (Community Rolling Action Plan)
| Der CoRAP ist die Liste der registrierten Stoffe, die für eine Stoffbewertung ausgewählt wurden. Stoffe werden ausgewählt, wenn Bedenken hinsichtlich eines möglichen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen. |
PACT – RMOA and hazard assessment activities | Das Public Activities Coordination Tool (PACT) listet alle Stoffe auf, für die eine informelle Gefährdungsbeurteilung oder eine Risiko-Management-Optionen-Analyse (RMOA) entwickelt oder abgeschlossen wurde, um mögliche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu identifizieren. |
REACH – Zulassung
Die ECHA (auf Antrag der Kommission) oder die Mitgliedstaaten können Dossiers für die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und die Aufnahme in die Kandidatenliste für die Zulassung vorbereiten - ein Eintrag in diesem Verzeichnis kann als eine frühe Warnung angesehen werden. | |
Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste) | Stoffe, die als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert wurden, sind in der sogenannten Kandidatenliste für die Zulassung enthalten. Stoffe können gemäß den Kriterien von Artikel 57a-f REACH als SVHC identifiziert werden, d.h. karzinogen, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend (CMR), persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent oder sehr bioakkumulierbar (vPvB), oder Eigenschaften haben, die zu ähnlich großer Besorgnis Anlass geben, z.b. endokrine Eigenschaften. |
Informationen über Stoffe auf der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen enthalten sind |
Produzenten und Importeure müssen der ECHA die in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, melden, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Unternehmen haben ihre Stoffe innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme der Stoffe in die Kandidatenliste anzumelden. |
Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe | Die REACH-Verordnung verlangt, dass die ECHA aus der "Kandidatenliste" prioritäre Stoffe auswählt, die in Anhang XIV von REACH aufgenommen werden sollen (die "Zulassungsliste"). Zu diesem Zwecke veröffentlicht die ECHA regelmäßig Anhang XIV-Aufnahmeempfehlungen mit den entsprechenden Anhang XIV-Einträgen (d.h. Übergangsregelungen und gegebenenfalls Ausnahmen und Überprüfungszeiträume) für diese Stoffe an die Europäische Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten. |
Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV REACH)
| Nachdem ein Stoff als SVHC identifiziert wurde, und in der Kandidatenliste geführt ist, kann dieser in Anhang XIV REACH (Zulassungsliste) aufgenommen werden und somit unter die Zulassungspflicht fallen. Wenn ein SVHC in die Zulassungsliste aufgenommen wird, können Unternehmen einen Antrag an die ECHA richten, um eine Genehmigung (Zulassung) für bestimmte Verwendungen zu erhalten. Ohne erteilte Zulassung darf die Chemikalie nicht mehr nach dem sogenannten „Sunset Date“ verwendet werden. Ziel der REACH-Zulassung ist es, SVHC schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn keine Alternativen verfügbar sind. Eine Zulassung wird auf Empfehlung der ECHA Ausschüsse RAC und SEAC (siehe verabschiedete Stellungnahmen) von der EU Kommission erteilt. |
Wenn ein SVHC Stoff in die REACH-Zulassungsliste aufgenommen wird, dürfen Unternehmen den Stoff nur verwenden, wenn ein Antrag auf Zulassung bei der ECHA gestellt wurde, und die Zulassung von der Kommission erteilt wurde. | |
Verabschiedete Stellungnahmen und bisherige Konsultationen zu Zulassungsanträgen | ECHAs Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) bewertet den eingereichten Zulassungsantrag und beschreibt die Risiko- und Risikomanagementmaßnahmen im Zusammenhang mit der fortgesetzten Verwendung eines nach Anhang XIV gelisteten SVHC. Dies beinhaltet die Bewertung von Stellungnahmen Dritter und die Risiken möglicher alternativer Stoffe und Technologien. |
© Copyright European Chemicals Agency (ECHA)
Quelle: ECHA Leitlinie "Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen"
REACH – Beschränkung
Verzeichnis der Absichtserklärungen für Beschränkungen
| Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (MSCA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) können auf Ersuchen der Kommission einen offiziellen Vorschlag (REACH-Anhang-XV-Dossiers) für Beschränkungen und Aufnahme in REACH Annex XVII (Liste der REACH Beschränkungen) erstellen. |
Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, der RAC, bewertet, ob die vorgeschlagene Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung eines Stoffes geeignet ist, das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu angemessen kontrollieren. Dies beinhaltet die Bewertung von Stellungnahmen Dritter. | |
Liste der Beschränkungen (Anhang XVII REACH) | Wenn ein Stoff ein unannehmbares Risiko darstellt, das EU-weit addressiert werden muss, kann ein Mitgliedsstaat oder die ECHA (auf Ersuchen der Kommission) eine Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung dieses betreffenden Stoffes vorschlagen. |
CLP
Diese Datenbank (C&L Inventory) enthält CLP-Einstufungs- und -Kennzeichnungsinformationen (Classification & Labelling) zu gemeldeten und registrierten Stoffen, die von Herstellern oder Importeuren übermittelt wurden (gelb hinterlegt). Es enthält auch die Liste der harmonisierten (rechtsverbindlichen) Einstufungen aus Anhang VI CLP (blau hinterlegt). | |
Verzeichnis der Absichtserklärungen für harmonisierte Einstufungen | Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (MSCA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) können auf Ersuchen der Kommission einen offiziellen Vorschlag (REACH-Anhang-XV-Dossiers) für eine harmonisierte Einstufung erstellen. |
Verabschiedete Stellungnahmen des Ausschuss für Risikobeurteilung zu harmonisierten Einstufungen | Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) prüft die Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) und erstellt eine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen harmonisierten Einstufung von Stoffen für die EU Kommission. Die Stellungnahme zum CLH-Vorschlag muss vom RAC innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt eines CLH-Dossiers verabschiedet werden. In diesem Zeitraum findet eine öffentliche Konsultation statt und Interessensvertreter können Stellung beziehen. |
© Copyright European Chemicals Agency (ECHA)
Quelle: ECHA Webseite über Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
Andere Datenbanken
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Datenbanken und Tools, die für die Erstverifizierung verwendet werden können. Diese stammen von externen Anbietern. Die folgende Liste dient ausschließlich zu Informationszwecken und unterliegt nicht der offiziellen Validierung durch den REACH & CLP Helpdesk Luxembourg.
RISCTOX ist eine Datenbank von gefährlichen Stoffen die vom spanischen Gewerkschaftsinstitut ISTAS entwickelt wurde, vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) in Auftrag gegeben und vom Europäischen Umweltbüro (EEB) unterstützt wird, um Informationen bereitzustellen über identifizierte Gesundheits- und Umweltrisiken, die durch am Arbeitsplatz verwendete Chemikalien verursacht werden. | |
Die SIN (Substitute It Now!) Liste ist ein NGO-Projekt, das die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere Alternativen fördert. Die aktuelle SIN-Liste besteht aus 913 Chemikalien, die ChemSec aufgrund der Kriterien der EU-Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend eingestuft hat. Die SIN Liste ist keine offizielle Liste und hat keine Rechtsgültigkeit und regulatorische Konsequenzen. | |
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat die Gewerkschaftsprioritätsliste (TUPL) erstellt, welche in Version 2.0 Informationen über 334 Stoffe oder Stoffgruppen enthält, die nach Priorität geordnet sind, und die Priorität für die Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste und möglicherweise in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) haben sollten. Die TUPL ist keine offizielle Liste und hat keine Rechtsgültigkeit und regulatorische Konsequenzen. | |
SUBSPORT ist eine kostenlose, mehrsprachige Plattform für den Austausch von Informationen zu alternativen Stoffen und Technologien sowie Tools und Anleitungen für die Stoffbewertung und das Substitutionsmanagement. | |
OECD Toolbox zur Bewertung von Alternativen und Substitution | Die OECD hat eine Toolbox zur Substitution und Alternativenbewertung mit dem Ziel geschaffen, die Entscheidungsfindung für die Substitution von gefährlichen Chemikalien zu unterstützen. Die OECD-Toolbox kann als Zusammenstellung von Ressourcen beschrieben werden, die für die Substitution von Chemikalien und die Bewertung möglicher Alternativen relevant sind. Die Schnittstelle der Toolbox umfasst vier Ressourcen, die von einer „Alternative Assessment Tool Selector“ bis hin zu einer Liste von Vorschriften und Beschränkungen in den OECD-Mitgliedsländern reichen, und kann als treibende Kraft bei der Suche nach einer geeigneten Alternative angesehen werden. |
Sie können weitere Informationen zu chemischen Stoffen und Stoffgruppen in dem OECD eChem Portal finden. |