Verbraucherinformationsrechte für Chemikalien in Erzeugnissen durch IT-Tools ermöglichen
Artikel 33 REACH legt fest, dass Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1% (w/w) enthalten, diese Informationen ihren (gewerblichen) Kunden zur Verfügung stellen müssen, sowie Informationen, die eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ermöglichen. Es enthält auch das Recht der Verbraucher, diese Information von Ihrem Lieferanten oder Einzelhändler anzufordern und zu erhalten.
Die Departments Environmental Research and Innovation (ERIN) und IT for Innovative Services (ITIS) des Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) sind Partner im EU-LIFE-Projekt AskREACH zu Artikel 33 REACH. Ziel des Projekts ist es, dass Bewusstsein von Verbrauchern und Lieferanten für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen zu schärfen.
Zu den Zielen des LIFE AskREACH-Projekts gehören:
- Die Verbesserung des Informationsflusses über SVHC zwischen Lieferanten und Verbrauchern;
- Die Unterstützung der Lieferanten bei der Einhaltung ihrer REACH-Verpflichtungen;
- Die Unterstützung der Kommunikation über SVHC in Erzeugnissen entlang der Lieferkette.
Während des Projekts wird eine Datenbank entwickelt, die von den Herstellern der Erzeugnisse mit Informationen zu SVHC in ihren Erzeugnissen gefüllt werden kann. Die Datenbank wird mit einer Smartphone-Anwendung verbunden, über die die Verbraucher Informationen über SVHC in Erzeugnissen erhalten. Lieferanten werden außerdem mit weiteren Tools unterstützt, um die Kommunikation in ihrer Lieferkette zu erleichtern.
Wir suchen derzeit nach Pilotunternehmen in und außerhalb von Luxemburg, die Interesse daran haben, die Tools zur SVHC-Kommunikation zu testen.