Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen – Tierversuche bei chemischen Sicherheitsbewertungen
Die Kommission hat eine Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen über Tierversuche in Stoffsicherheitsbewertungen und ihren Fahrplan zur schrittweisen Abschaffung dieser Prüfungen gestartet.
Mit diesem Fahrplan wird die Kommission der Verpflichtung nachkommen, die sie als Antwort auf eine europäische Bürgerinitiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ eingegangen ist.
Bis zum 15. Oktober 2024 können Stellungnahmen eingereicht werden.