Auch nicht federführende Registranten erhalten ab 2019 Dossierbewertungsentscheidungen

Ab dem 1. Januar 2019 wird die ECHA mit der Prüfung aller relevanten Dossiers eines Stoffes auf Erfüllung der Anforderungen beginnen und wird dann auch allen, d.h. auch nicht-federführenden Registranten einer gemeinsamen Einreichung, Entscheidungen zu nicht-konformen Dossiers zustellen.

Hierbei handelt es sich um eine Änderung der aktuellen Praxis, hauptsächlich die federführenden Registranten zu benachrichtigen. Ebenso wird die Agentur allen Registranten, die sich auf die vorgeschlagenen Versuche beziehen wollen, um ihre Informationsanforderungen zu erfüllen, ihre Entscheidungen zu Versuchsvorschlägen mitteilen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.