Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung der CLP-Verordnung
Die überarbeitete Fassung der CLP-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2865) wurde soeben im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der jetzt angenommenen Überarbeitung der CLP-Verordnung wird die Meldung neuer Gefahren im Zusammenhang mit in Verkehr gebrachten Chemikalien erleichtert, während die Kommission und andere Interessenträger neue Befugnisse für die Einstufung gefährlicher Stoffe und die Beschleunigung ihrer Identifizierung erhalten.
Außerdem enthält sie mehrere Bestimmungen zu Etiketten, wie z. B. Anforderungen für eine freiwillige digitale Kennzeichnung oder Anforderungen an Faltetiketten.
Die neue Verordnung führt auch spezielle Regeln für Nachfüllstationen für Chemikalien ein.