Konsultation zu den Meldepflichten im Rahmen der REACH-Beschränkung für Mikroplastik
Die ECHA sammelt Rückmeldungen zu ihrem Vorschlag zur Umsetzung der Berichtspflichten in Bezug auf die geschätzten Emissionen von synthetischen Polymer-Mikropartikeln (SPM). Die Meldepflichten sind in den Absätzen 11 und 12 der Beschränkung für Mikroplastik (Eintrag 78 des REACH-Anhangs XVII) aufgeführt.
Nehmen Sie Stellung bis zum 20. Januar 2025.