Die ECHA schlägt zum Schutz von Mensch und Umwelt sieben Stoffe zur Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe vor
Kürzlich wurde die zehnte Empfehlung der ECHA veröffentlicht, in der die Aufnahme von sieben besonders besorgniserregenden Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe gefordert wird.
Die ECHA empfiehlt der Europäischen Kommission, sieben Stoffe, einschließlich der Cyclosiloxane D4, D5 und D6, in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen. Die endgültige Entscheidung, diese besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in die Zulassungsliste aufzunehmen, wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament getroffen. Die Beschlüsse werden außerdem angeben, ab wann Unternehmen eine Genehmigung zur weiteren Verwendung dieser Stoffe bei der ECHA beantragen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der ECHA-Website.