ECHA prüft Begründungen für Opt-outs

Ab dem 1. Dezember wird die ECHA manuell überprüfen, ob alle Neuregistrierungen, bei denen der Registrant sich dazu entschlossen hat, die Daten, die mit Mitregistranten gemeinsam eingereicht wurden, nicht zu benutzen (Opt-out), eine ordnungsgemäße Begründung enthalten, wie von REACH gefordert.

Um Sie dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass Ihre Begründung vollständig ist, sollten Sie die Vorlagen der neuesten Version von IUCLID 6 verwenden und Ihre Daten mit dem Validation Assistant prüfen, bevor Sie Ihr Dossier einreichen.