Einschränkung der Verwendung von Diisocyanaten im Rahmen der REACH-Verordnung

Diisocyanate in Konzentrationen von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr dürfen seit dem 24. August 2023 weder allein noch als Bestandteil anderer Stoffe oder Gemische für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, der Benutzer hat eine Schulung zur sicheren Verwendung des Stoffes erfolgreich abgeschlossen. Das Inverkehrbringen ist bereits seit dem 24. Februar 2022 beschränkt.

Diisocyanate sind Atemwegs- und Hautallergene. Sie werden hauptsächlich zur Herstellung von Polyurethanprodukten wie Schaumstoffen, Dichtstoffen und Beschichtungen verwendet. Schätzungen zufolge werden durch die Beschränkung ihrer Verwendung jährlich mehr als 3000 neue Fälle von berufsbedingtem Asthma in der EU verhindert. Der Vorschlag zur Beschränkung wurde von den deutschen Behörden ausgearbeitet und wird von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA unterstützt.