EU-weites Verbot von Bleimunition in Feuchtgebieten

Ab 16. Februar 2023 gilt das EU-weite Verbot der Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten.

Diese Beschränkung harmonisiert die in 23 EU-Mitgliedstaaten bereits bestehenden nationalen Rechtsvorschriften in verschiedenen Formen und führt neue Rechtsvorschriften in vier EU-Mitgliedstaaten ein: Irland, Polen, Rumänien und Slowenien. Außerdem wird das internationale Abkommen über die Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) zum Schutz von Vögeln in Feuchtgebieten in der EU umgesetzt.

Die Beschränkung soll die Umwelt schützen, indem die Bleiverschmutzung reduziert und der Tod von etwa einer Million Wasservögeln pro Jahr aufgrund einer Bleivergiftung verhindert wird.

Im Januar 2021 wurde eine breitere Beschränkung für die Verwendung von Blei in Munition für Jagd- und Schießsport im Freien sowie in der Fischerei vorgeschlagen. Dieser Vorschlag und die Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse werden bald der Europäischen Kommission zur Entscheidungsfindung übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der ECHA.