Glyphosat: keine Änderung der Gefahrenklassifizierung vorgeschlagen
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA stimmt zu, die aktuelle Klassifizierung von Glyphosat als Auslöser schwerer Augenschäden und als für Wasserlebewesen toxische Substanz beizubehalten.
Auf der Grundlage einer umfassenden Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse kommt der Ausschuss erneut zu dem Schluss, dass eine Einstufung von Glyphosat als Karzinogen nicht gerechtfertigt wäre.
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen der ECHA.