Informationsaufruf zu Beschränkungsvorschlag für PAK in Kunststoff- und Gummi-Granulaten
Interessierte Kreise sind eingeladen ihnen vorliegende Informationen zu aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Granulaten einzureichen, die als Füllmaterial in Kunstrasenplätzen verwendet werden. Die erhaltenen Informationen werden von den Niederlanden bei der Erstellung eines Beschränkungsvorschlags berücksichtigt. Weitere Informationen zu möglichen Risiken bei der Verwendung von Kunstrasenplätzen können ebenfalls eingereicht werden. Die Frist für den Aufruf endet am 18. Oktober 2017.