Kandidatenliste aktualisiert
Am 27. Juni 2018 wurden zehn weitere Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste beinhaltet nun 191 Stoffe.
Zur Erinnerung: Die Verwendung dieser „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC = substances of very high concern) ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikel 31, 32 und 33 REACH.
Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 27. Dezember 2018.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.