Meldungen an Giftnotrufzentralen müssen ab dem 1. Januar 2025 in einem harmonisierten Format vorliegen

Am 1. Januar 2025 endet die Übergangsfrist für Meldungen an Giftnotrufzentralen (PCN).

Ab diesem Datum müssen alle neuen Informationen über gefährliche Gemische im harmonisierten Format gemäß Anhang VIII der CLP vorliegen. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.