Liste der beschränkten Stoffe aktualisiert
Die Kommission hat Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung (EU) 2019/957) geändert, um die Stoffe (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs aufzunehmen (Eintrag 73).
Diese Einschränkung betrifft Sprühprodukte (z. B. Aerosolpackungen, Pumpsprays, Triggersprays usw.), die nach dem 2. Januar 2021 einzeln oder in beliebiger Kombination bei einer Konzentration von 2 ppb oder höher bezogen auf das Gewicht der organische Lösungsmittel enthaltenden Gemische, nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden dürfen.