Nanomaterialien – Obligatorische Benennung von Nanoformen für REACH-Registrierung im November

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien gemäß der REACH-Verordnung einen Namen für Nanoformen oder Sets von Nanoform ihrer Stoffes angeben. Auf diese Weise können sich Registranten und Behörden eindeutig auf registrierte Nanoformen in Regulierungsdokumenten wie Entscheidungen und Sicherheitsdatenblättern beziehen.

Die Änderung tritt am 2. November 2020 nach der nächsten Veröffentlichung von IUCLID in Kraft. Unternehmen, die ihre Nanoformen bereits registriert haben, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen, müssen jedoch bei der nächsten Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers einen Namen angeben.

Im Oktober wird ein neues Registrierungshandbuch mit Ratschlägen zur Vorbereitung von Registrierungsdossiers für Nanoformen verfügbar sein.