Neue großherzogliche Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Eine neue Großherzogliche Verordnung zur Änderung der Großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit wurde im Mémorial A des Großherzogtums Luxemburg veröffentlicht.

Die wesentliche Änderung betrifft Anhang III zu den Grenzwerten und anderen direkt damit zusammenhängenden Bestimmungen, der um mehrere neue Stoffe und Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz ergänzt wurde.