Neue Richtlinie zum Arbeitnehmerschutz veröffentlicht
Anfang Juni wurde eine neue Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/983) über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit veröffentlicht.
Die wesentlichen Änderungen betreffen Anhang III zu den Arbeitsplatzgrenzwerten, der um fünf neue Stoffe und Grenzwerte erweitert wurde:
- Cadmium und seine anorganischen Verbindungen
- Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen
- Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen
- Formaldehyd
- 4,4′-Methylen-bis (2-chloranilin)
Mit der neuen Richtlinie erhält Artikel 18a einen neuen Unterabsatz zur Prüfung der Umsetzung der Richtlinie.