Rechtsakte der Kommission zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes mit neuen Expositionsgrenzwerten für Blei und Diisocyanate

Am 13. Februar 2023 hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um den Schutz von Arbeitnehmern vor den gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber folgenden gefährlichen Chemikalien zu verbessern: Blei und Diisocyanate.

Konkret schlägt die Kommission vor, zwei Richtlinien zu ändern:

  • für Blei die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe am Arbeitsplatz
  • für Blei und Diisocyanate die Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz

Die vorgeschlagenen Änderungen werden auch für den Schutz der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Übergang zur Klimaneutralität von zentraler Bedeutung sein: Sowohl Blei als auch Diisocyanate werden wahrscheinlich bei der Herstellung von Batterien und in Prozessen verwendet, um Elektrofahrzeuge leichter zu machen, sowie in Windkraftanlagen oder als Isoliermaterial bei Gebäudesanierungen.  

Weitere Informationen sind der Website der Kommission zu entnehmen.