Feedback zur Online-Sitzung zu den Grundlagen des REACH-Einschränkungsverfahrens
Am 21. März 2024 nahmen nahezu 50 Teilnehmer an der Online-Konferenz zu den Grundlagen des REACH-Beschränkungsverfahrens, die vom Helpdesk REACH&CLP Luxemburg organisiert wurde, teil.
In diesem ersten Teil der Webinar-Reihe über die REACH Beschränkungsverfahren stellte der Helpdesk REACH&CLP Luxemburg den allgemeinen Prozess der Beschränkungsverfahren, vom Beginn des Verfahrens bis zu seiner Durchsetzung vor. Außerdem wurde eine Übersicht zu den Beschränkungsaktivitäten der ECHA gemäß Artikel 69 Absatz 2 gegeben. Dieser besagt, dass die ECHA nach dem Ablauftermin eines Stoffes, der auf der Zulassungsliste zu finden ist, untersuchen muss, ob die Verwendung dieses chemischen Stoffes in Erzeugnissen angemessen kontrolliert werden kann oder ob ein Beschränkungsverfahren eingeleitet werden muss. Der Helpdesk erinnerte die Teilnehmenden ebenso an den Unterschied zwischen des Beschränkungs- und des Zulassungsverfahren.
Die Online-Sitzung diente auch als Plattform, auf der die Teilnehmer Fragen zu den verschiedenen Aspekten der Meldung gefährlicher Gemische in Luxemburg stellen konnten.
Die Präsentationen und das Video stehen auf der Website der Veranstaltung zur Verfügung.