Neue Beschränkung für PAK in Tontauben
Kürzlich wurde eine Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Regulation (EU) 2025/660) im Amtsblatt veröffentlicht. Der Änderungsantrag betrifft eine Beschränkung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Tontauben für das Sportschießen
Diese Beschränkung wird als Eintrag Nr. 50a in die Beschränkungsliste in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen.
Die Kommission geht davon aus, dass diese Beschränkung die PAK-Emissionen um 99 % senken und das Krebsrisiko für exponierte Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit, die mit Tontauben hantiert oder auf diese schießt, verringern wird. Die Beschränkung tritt am 22. April 2026 in Kraft.