Annahme einer neuen Beschränkung für eine Untergruppe von PFAS
Kürzlich wurde eine Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Regulation (EU) 2024/2462) im Amtsblatt veröffentlicht. Der Änderungsantrag betrifft eine Beschränkung für Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe.
Die Beschränkung gilt ab dem 10. April 2026 und verbietet den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Verbrauchertextilien, Lebensmittelverpackungen, Verbrauchermischungen, Kosmetika und in einigen Feuerlöschschaumanwendungen.
Weitere Informationen sind der Website der Europäischen Kommission zu entnehmen.