Neue Stoffe auf der Kandidatenliste
Am 21. Januar 2025 nahm die ECHA fünf neue Stoffe aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste auf.
Bei den betreffenden Stoffen handelt es sich um:
- 6-[(C10-C13)-Alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure;
- O,O,O-Triphenylphosphorthioat;
- Octamethyltrisiloxan;
- Perfluamin;
- Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiären butylierten Phenylderivaten.
Darüber hinaus hat die ECHA den Eintrag von Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit aktualisiert.
Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA spätestens sechs Monate nach dem Datum der Aufnahme benachrichtigen, wenn ihre Erzeugnisse einen der Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste stehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.