Fristen für Stoffe, die nach anderen Rechtsvorschriften als gefährlich eingestuft wurden

Die ECHA hat gerade Informationen über den Umfang und die Fristen für bestimmte gefährliche Stoffe veröffentlicht, die bereits im Rahmen anderer Gesetze identifiziert wurden und in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgenommen werden sollen.

Diese Informationen stehen im Zusammenhang mit der überarbeiteten CLP-Verordnung, die einen Mechanismus zur Integration bestehender Gefahrenidentifizierungen von Stoffen in das Verzeichnis der harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungseinträge, Anhang VI der CLP-Verordnung einführt.

Die Fristen finden Sie auf der Website der ECHA.