Aktualisierung der an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte
Von der Kommission wird eine Initiative zur Aktualisierung der an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte vorbereitet.
Mit dieser Initiative soll die Verordnung 340/2008 der Kommission, über die an die ECHA zu entrichtenden Gebühren und Entgelte, geändert werden. Mit ihr werden:
- die Gebühren an die Inflation angeglichen; und
- andere Maßnahmen zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der ECHA-Finanzierung eingeführt. Dies soll durch eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die ECHA im Zusammenhang mit der Ex-post-Überprüfung der Größe von Unternehmen (die zur Bestimmung ihres Anspruchs auf Nachlässe bei KMU-Gebühren und -Entgelte eingesetzt wird) erreicht werden.