Die ECHA hat ihre Leitfäden zur PBT-Bewertung aktualisiert
Die ECHA hat ihre Leitfäden zur PBT-Bewertung aktualisiert, um die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen, die überarbeiteten REACH-Informationsanforderungen und die Anpassungen der jüngsten Änderungen der REACH-Anhänge zu ökotoxikologischen Informationen zu berücksichtigen.
Die PBT-Expertengruppe, Behörden der Mitgliedstaaten und Stakeholder lieferten Beiträge zu den Leitfäden:
- PBT/vPvB-Bewertung (Kapitel R.11)
- Endpunktspezifische Leitlinien (Kapitel R.7b)
- Endpunktspezifische Leitlinien (Kapitel R.7c)
Darüber hinaus hat die ECHA im Rahmen der Aktualisierung der Leitfäden zur Bewertung von PBT-Stoffen eine Liste mit Beispielen veröffentlicht, welche die Bedeutung der Bewertung von Nachweisen veranschaulichen. Die Beispiele stammen aus der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe, die als PBT/vPvB identifiziert wurden. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.