Die ECHA hat zwei gefährliche Chemikalien zur Kandidatenliste hinzugefügt

Am 14. Juni 2023 wurden zwei neue Stoffe zur Kandidatenliste für die Zulassung hinzugefügt, die jetzt 235 Einträge enthält.

Zur Erinnerung: Die Verwendung dieser SVHC-Stoffe ist nicht verboten. Sie dürfen weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch den Kommunikationspflichten der Lieferanten gemäß den Artikeln 31, 32 und 33 REACH.

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen die ECHA gemäß Artikel 7 Absatz 2 REACH benachrichtigen. Die Frist für die Anmeldung des neu hinzugefügten Stoffes ist der 14. Dezember 2023.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.