Bewertung von fünf neuen Stoffen

Die Europäische Kommission hat die ECHA beauftragt, im Rahmen der Richtlinie über krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe eine wissenschaftliche Bewertung des toxikologischen Profils der Stoffe in Bezug auf ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer durchzuführen:

  • N-(Hydroxymethyl)acrylamid ;
  • Ethylen-Dibromid (EDB) oder 1,2-Dibromethan ;
  • Anthrachinon ;
  • 1,3-Propansulton; und
  • Oxime: Butanonoxim und Acetonoxim.

Diese Bewertungen werden bis April 2026 abgeschlossen sein und, falls angemessen, Vorschläge für Arbeitsplatzgrenzwerte, biologische Grenzwerte und Richtwerte sowie Notationen beinhalten.