Kommission veröffentlicht Eignungsprüfung von Rechtsvorschriften über Chemikalien außerhalb von REACH

Die Europäische Kommission hat soeben ihren Bericht über die Eignungsprüfung der relevantesten Rechtsvorschriften über Chemikalien (ohne REACH-Verordnung) veröffentlicht.

Der Zweck dieser Eignungsprüfung bestand darin, mit etwas Abstand zu betrachten, was die EU beim Chemikalienmanagement bewirkt hat und ob sie den in sie gesetzten Erwartungen gerecht geworden sind. Die Eignungsprüfung zeigte, dass der einschlägige Rechtsrahmen der EU insgesamt seinen Zweck erfüllt und für ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau sorgt, das mit den Bedürfnissen eines effizient funktionierenden Binnenmarkts und einer konkurrenzfähigen und innovativen chemischen Industrie im Einklang steht.

Laut Eignungsprüfung sind die Querverbindungen zwischen den verschiedenen EU-Rechtsvorschriften im Bereich Chemikalien generell etabliert und funktionieren gut. Es wurden jedoch auch einige Herausforderungen, Lücken und Schwachstellen festgestellt. In dem Bericht wird insbesondere die Notwendigkeit hervorgehoben, die Vorgänge der Gefahren- und Risikobewertung zu vereinfachen und zu straffen, die Unterrichtung der Verbraucher zu verbessern und die Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen.

Weitere Informationen finden sich auch in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Eignungsprüfung.