Neue großherzogliche Verordnung zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten

Eine neue großherzogliche Verordnung zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde im Mémorial A veröffentlicht.

Mit dieser neuen Verordnung werden die Artikel 2 und 3 der vorherigen Verordnung geändert. Die Anhänge III (Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Verordnung vom 30. Juli 2013 fallen) und IV (unvollständige Liste von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die in Anhang III aufgeführten Kategorien fallen) wurden aufgehoben.