Neue öffentliche Konsultation zu den Pflichten der Registranten in Bezug auf die Aktualisierung der Registrierung
Auf der Website der Europäischen Kommission wurde nun eine neue öffentliche Konsultation zu den Pflichten der Registranten in Bezug auf die Aktualisierung von Registrierungsdossiers gestartet.
Im aktuellen Rechtstext über die Aktualisierung der Registrierungsdossiers und insbesondere im Artikel 22(1) REACH wird lediglich erwähnt, dass ein Registrierungsdossier unverzüglich aktualisiert werden sollte, wenn neue Informationen vorliegen, aber es werden keine konkreten Fristen genannt. In diesem Änderungsantrag soll dieser Punkt klar definiert werden, indem jeweils eine bestimmte Frist festgelegt wird, wenn eine Aktualisierung erforderlich ist. Die neuen Fristen beziehen sich nur auf Artikel 22(1) REACH.
Kommentare können bis zum 15. Januar 2020 abgegeben werden.