Neue Verordnung über CMR veröffentlicht
Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1132) über krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende (CMR) Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dieser Änderung werden die Anlagen 1, 2, 5 und 6 aktualisiert, in denen die Stoffe aufgeführt sind, die von den Einträgen 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung über k/e/f-Stoffe betroffen sind.
Zur Erinnerung: Die Einträge 28, 29 und 30 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung verbieten das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, die als k/e/f-Stoffe der Kategorien 1A oder 1B eingestuft und in den Anlagen 1 bis 6 dieses Anhangs aufgeführt sind, sowie von Gemischen, die solche Stoffe in höheren Konzentrationen enthalten, zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit.