Neue Verordnung zur Neuregelung von Anhang V REACH

Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1691) zur Änderung von Anhang V der REACH-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Anhang V der REACH-Verordnung befasst sich mit den Ausnahmen von der Registrierungspflicht gemäß Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b. Durch die Verordnung ändert sich nur ein Punkt dieses Anhangs und Punkt 12 „Kompost und Biogas“ wird durch „Kompost, Biogas und Gärrückstände“ ersetzt.