REACH-Beschränkungsliste aktualisiert
Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1297) zur Änderung der REACH-Beschränkungsliste ist im Amtsblatt veröffentlicht worden.
Diese neue Verordnung ändert den früheren Text von Eintrag 68 des Anhangs XVII REACH, der Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze betraf. Eintrag 68 der Beschränkungsliste umfasst nun Perfluorcarbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14 PFCAs), ihre Salze und mit C9-C14 PFCA verwandte Stoffe.
Somit dürfen die Stoffe des Eintrags 68 ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Außerdem dürfen sie ab dem 25. Februar 2023 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden als Bestandteil eines anderen Stoffs, in einem Gemisch, in einem Erzeugnis, außer wenn die Konzentration im Stoff, im Gemisch oder in dem Erzeugnis weniger als 25 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA und ihrer Salze oder 260 ppb für die Summe der C9-C14-PFCA-verwandten Stoffe beträgt.