Zugelassene Verwendungen – Nicht vertrauliche Informationen aus den Meldungen der nachgeschalteten Anwender
Die ECHA hat ein öffentliches Register mit Daten aus den ersten Meldungen von 2016 veröffentlicht. Verwendet ein Unternehmen einen zulassungspflichtigen Stoff und ist diese Verwendung durch eine erteilte Zulassung seines Lieferanten abgedeckt, muss das Unternehmen die ECHA über die weitere Verwendung des Stoffes nach dem Ende des Ablauftermins informieren. Die ECHA führt das Register und leitet die Meldungen an die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten weiter.