Neue Großherzogliche Verordnung über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Eine neue großherzogliche Verordnung zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde im Mémorial veröffentlicht.
Mit dieser neuen Verordnung werden die Artikel 1, 2 und 3 der früheren Verordnung durch Hinzufügung und Änderung bestimmter Absätze geändert.
Diese neue Verordnung tritt am 12. Juli 2019 in Kraft.